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FAQ - häufig gestellte Fragen

Ich habe ein Grundstück in der Anlage gekauft/ gepachtet/ gemietet: Was muss ich tun, um Wasser zu bekommen?

Schau dir die Wasserordnung, die du unter „der Verein“ findest. Dann entscheide dich, ob du einen Wassernutzungsvertrag abschließen oder ob du Vereinsmitglied werden möchtest. Lade dir das dazugehörige Dokument herunter, fülle es aus und schicke es gerne per Mail an den Vereinsvorstand.

Sollte ein Wasseranschluss und ein geeichter Hauptwasserzähler auf dem Grundstück vorhanden sein, übermittelst du mit dem Antrag die aktuellen Zählerstände an den Vereinsvorstand.

Ich möchte mein Grundstück abgeben: Worauf muss ich achten?

Melde die Zählerstände von Haupt- und Gartenwasseruhr mit der Kündigung des Wassernutzungsvertrags bzw. deiner Vereinsmitgliedschaft an den Vereinsvorstand. Falls bereits ein Nachnutzer feststeht, stelle bitte einen Kontakt zwischen Vereinsvorstand und Nachnutzer her.

Stelle sicher, dass Wasserzähler und Leitungen z. B. vor Witterung gut geschützt sind.

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Mein Wasserzähler ist ...

... kaputt.

Für deine Wasserzähler, also den Haupt- und den Gartenwasserzähler, bist du selbst verantwortlich. Rufe umgehend ein eingetragenes Fachunternehmen an, was den defekten Zähler austauscht. Das Protokoll darüber schickst du an den Vereinsvorstand, gerne per Mail.

... nicht mehr geeicht.

Auch hier musst du dich an ein eingetragenes Fachunternehmen wenden. Der Zähler muss umgehend getauscht werden.

Solltest du mit einem nicht geeichten Wasserzähler Wasser aus dem Gemeinschaftsnetz entnehmen, droht eine Strafe.

Ich habe eine Havarie: Was muss ich tun?

In den Schaukästen der Anlage hängt die Notfallnummer des Vereinsvorstands aus. Bitte informiere den Vorstand umgehend darüber, so dass das Wasser im Teilbereich abgestellt und die umliegenden Wassernutzer informiert werden können.

Ist die Havarie auf Gemeinschaftsflächen, organisiert der Vereinsvorstand ein eingetragenes Fachunternehmen und übernimmt die erste Schadensbegrenzung. Ist die Havarie auf deinem Grundstück, ist der Vereinsvorstand gerne bereit erste Maßnahmen zu treffen und Hilfe zu vermitteln.

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